ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STREMMER SAND + KIES GMBH (AGB)

Stremmer Sand + Kies GmbH
Raiffeisenstraße 24
46244 Bottrop-Kirchhellen, Deutschland
Tel: +49 (0)2045 9542-0
Fax: +49 (0)2045 9542-20
Email: info@stresan.de
www.stremmer-sand-kies.de
www.stresan.de

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Zivilrechts mit nachstehenden klarstellenden bzw. ändernden Bedingungen:

1. Allgemeines 

Unsere Angebote sind hinsichtlich Liefermöglichkeit, Liefertermin, Menge und Preis bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mündliche Abreden oder Nebenvereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer eine Bestellung (telefonisch, elektronisch oder schriftlich) aufgegeben hat und wir diese durch schriftliche Auftragsbestätigung annehmen oder durch Ausführung der Lieferung (Lieferschein-Erteilung) bzw. Rechnungsstellung dokumentieren. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG); Details sind unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen. 

Begriffsbestimmungen: „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). 

Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit sie den zwingenden Bestimmungen des Verbraucherrechts (insbesondere §§ 474 ff. BGB) nicht widersprechen. 

2. Vertragsgegenstand 

Wir liefern und verkaufen unsere Produkte entsprechend den jeweils einschlägigen deutschen bzw. europäischen Werkstoffnormen. Soweit für ein Produkt keine Normen bestehen, liefern wir in guter handelsüblicher Beschaffenheit. Für die sachgerechte Auswahl der Produkte und Materialien (insbesondere hinsichtlich Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck) ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Alle gelieferten Produkte unterliegen einer werkseigenen Qualitätskontrolle. 

Die Zusammensetzung unserer Reitsandprodukte orientiert sich bewusst nicht an den Vorgaben bzw. Richtwerten der „Empfehlungen für Reitplatzbau“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL). Diese werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung mit dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Wir distanzieren uns ausdrücklich von den dort festgelegten Parametern, da wir auf eigene, über Jahrzehnte in der Praxis erprobte und kontinuierlich optimierte Reitsandmischungen zurückgreifen. Die Zusammensetzung unserer Reitsandprodukte orientiert sich an unseren eigenen Qualitätsstandards sowie den Anforderungen moderner Reitböden, wie sie sich aus unseren langjährigen Erfahrungswerten ergeben haben. Abweichungen von den FLL-Richtlinien stellen keinen Sachmangel dar und begründen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche, sofern die gelieferten Produkte unseren eigenen Produktspezifikationen entsprechen. 

3. Preise und Zahlungsbedingungen 

Es gelten die vereinbarten Preise jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn kein ausdrücklicher Preis vereinbart wurde, gelten die Preise unserer jeweils aktuellen Preislisten (jeweils zuzüglich MwSt.). Bei Anlieferung zum Käufer sind zusätzlich die Frachtkosten vom Käufer zu tragen. 

Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu leisten. Wurde kein Zahlungsziel individuell vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung dieser Frist (Zahlungsverzug) werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) fällig. Befinden Sie sich in Zahlungsverzug kann für jede Mahnung Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangt werden. Ihnen steht jeweils der Nachweis frei, dass der Stremmer Sand + Kies GmbH kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 

Der Käufer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

B2B: Für wiederholte, vom Kunden veranlasste Rechnungsänderungen, die nicht auf ein Verschulden der Stremmer Sand + Kies GmbH zurückzuführen sind, behalten wir uns vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 7,50 € je Änderungsvorgang zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Aufwands bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist. 

B2C: Sofern der Kunde nach Vertragsschluss eine nachträgliche Änderung der ausgestellten Rechnung wünscht (z. B. wegen Adressänderung oder abweichender Rechnungsanschrift), obwohl die ursprüngliche Rechnung korrekt ausgestellt war, behalten wir uns vor, eine angemessene Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Rechnungsanpassung aufgrund eines Fehlers unsererseits erforderlich wird. 

4. Liefertermin; Verzug und höhere Gewalt 

Wunschtermine des Käufers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch unverbindlich, solange wir nicht einen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Eine solche Zusage führt – selbst wenn erteilt – nicht zum Abschluss eines sogenannten Fixgeschäfts, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir bemühen uns jedoch, bestätigte Lieferzeiten einzuhalten. Es gelten insoweit die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) in der aktuellen Fassung. 

Lieferverzögerungen durch von uns beauftragte Transportunternehmen hat der Käufer nicht uns gegenüber geltend zu machen; etwaige Ansprüche gegen den Frachtführer treten wir auf Verlangen an den Käufer ab. 

Geraten wir in Lieferverzug, kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens vier Werktage) vom Vertrag zurücktreten, soweit wir bis Fristablauf nicht geliefert haben. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind – vorbehaltlich Ziffer 11 dieser AGB – ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und vom Käufer anzunehmen; er darf diese nicht wegen des ausstehenden Restes zurückweisen. 

Tritt höhere Gewalt oder ein sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstand ein (z. B. Naturereignisse, behördliche Eingriffe, Streik, Verkehrsstörungen), der die Lieferung verzögert oder unmöglich macht, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wir werden den Käufer hierüber umgehend informieren. Ist eine Lieferung auf absehbare Zeit nicht möglich, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

5. Liefermenge und Teillieferungen 

Bei Schüttgut-Lieferungen bleibt eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Menge vorbehalten. Für die Berechnung ist das an der Verladestelle ermittelte Gewicht maßgeblich; andere Feststellungen erkennen wir nicht an. Teillieferungen sind zulässig und gelten jeweils als selbständige Geschäfte (insb. für Rechnungsstellung, Mängelrügen, Zahlungsfristen). 

Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Anlieferung in vollen LKW-Ladungen. Mindermengen (kleinere Teillieferungen) können nach Vereinbarung mit einem angemessenen Zuschlag belegt werden. 

6. Anlieferung und Abnahme der Ware 

Als Leistungsort für die Lieferung gilt die Verladestelle des jeweiligen Lieferwerkes. 

Bei vereinbarter Anlieferung der Ware hat der Käufer eine unbehinderte Zufahrt zur Abladestelle und eine zügige Entladung sicherzustellen. Die Entladestelle muss für Fahrzeuge mit bis zu 45 t Gesamtgewicht frei befahrbar und geeignet sein. Die Kosten und Risiken des Abladens trägt der Käufer. Die den Lieferschein oder Frachtbrief unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als bevollmächtigt, die Lieferung abzunehmen und den Empfang der Ware zu bestätigen. 

Die Be- und Entladezeit darf jeweils 20 Minuten nicht überschreiten. Wird diese Zeit aus Gründen überschritten, die der Käufer zu vertreten hat (z. B. Wartezeiten wegen fehlender Zugänglichkeit oder Verzögerungen bei der Entladung), stellen wir eine Standzeitpauschale in Höhe von derzeit 90 € pro angefangene Stunde in Rechnung. 

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten bei der Anlieferung, trägt er alle daraus entstehenden Mehrkosten (z. B. Lagerkosten, erneute Anfahrt). In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware mit Beginn des Verzuges auf den Käufer über (siehe Ziffer 8). Nach fruchtlosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist zur Abnahme sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 

Befährt ein von uns beauftragtes Fahrzeug auf Weisung des Käufers ein nicht öffentliches Gelände (z. B. Baustellenzufahrt oder Hofeinfahrt), haftet der Käufer für hierdurch im üblichen Rahmen verursachte Schäden am Untergrund und an baulichen Anlagen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unseres Fahrpersonals vorliegt. 

7. Selbstabholung durch den Käufer 

Ist vereinbart, dass der Käufer die Ware selbst abholt (Kauf „ab Werk“), erhält der Käufer per E-Mail einen Abholschein mit den entsprechenden Bestelldaten für einen bestimmten Abholzeitraum. Der Käufer hat die Ware zum vereinbarten Termin unverzüglich abzuholen. Ab Übergabe der Ware an den Käufer (bzw. seine Beauftragten) an der Verladestelle trägt der Käufer die Verantwortung für den Transport, insbesondere die sachgerechte Ladungssicherung. 

Auf unserem Lager- oder Abbaugelände hat der Käufer (bzw. seine Beauftragten) die geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten und den Weisungen unseres Personals Folge zu leisten. Die vorgeschriebene Schutzausrüstung (Warnweste und Sicherheitsschuhe) ist zu tragen. Unbefugten ist das Betreten des Betriebsbereichs untersagt. Wir behalten uns vor, die Beladung abzulehnen, wenn das bereitgestellte Fahrzeug des Käufers für die aufzuladende Menge ungeeignet erscheint oder Sicherheitsmängel aufweist.  

Der Käufer (bzw. seine Beauftragten) ist verpflichtet, vor Beginn der Beladung sämtliche Mittelrungen am zu beladenden Fahrzeug vollständig zu entfernen. Die Beladung erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines Fahrzeugs, das frei von Mittelrungen ist. Wird die Entfernung der Mittelrungen unterlassen, so erfolgt eine Beladung – sofern sie überhaupt durchgeführt wird – ausschließlich auf Gefahr des Käufers. Jegliche Haftung der Stremmer Sand + Kies GmbH für Schäden am Fahrzeug, am Ladegut oder an der Ladeeinrichtung, die ganz oder teilweise daraus resultieren, dass die Mittelrungen nicht oder nicht ordnungsgemäß entfernt wurden, ist ausgeschlossen. Der Käufer (bzw. seine Beauftragten) hat sicherzustellen und zu überprüfen, dass die Voraussetzungen für eine sichere Beladung gegeben sind. Er trägt die Beweislast dafür, dass die Mittelrungen vor Beladung ordnungsgemäß entfernt waren. 

Unfälle oder Schäden auf unserem Gelände sind uns unverzüglich anzuzeigen. Unsere Haftung bei Abholung durch den Käufer ist – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beschränkt; für Sachschäden bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nicht.  

8. Gefahrübergang 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – mit der Übergabe der Ware an den Käufer über. 

Bei Abholung der Ware durch den Käufer geht die Gefahr mit Verlassen unseres Werksgeländes auf den Käufer über. Bei Anlieferung durch unsere Fahrzeuge geht die Gefahr mit der Ablieferung der Ware am Bestimmungsort auf den Käufer über. Gerät der Käufer mit der Annahme in Verzug, geht die Gefahr im Moment des Annahmeverzugs auf ihn über (vgl. Ziffer 6). 

Transportschäden berechtigen den Käufer nicht, die Annahme oder Zahlung zu verweigern. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten ab; im Versicherungsfall erstatten wir dem Käufer die von der Versicherung geleistete Entschädigung. 

9. Untersuchungs- und Rügepflicht 

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Vertragsmäßigkeit (insbesondere Identität, Menge, Beschaffenheit) zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Abweichungen uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb eines Monats ab Lieferung schriftlich zu rügen. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 

Ist die Mängelrüge berechtigt und fristgerecht, werden wir nach unserer Wahl entweder Ersatz liefern oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen; weitergehende Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Beanstandete oder offensichtlich mangelhafte Ware darf der Käufer nicht weiterverarbeiten oder einbauen; wir haften nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen. 

Hinweis: Diese Regelung gilt nur gegenüber Unternehmern (Handelsgeschäften nach § 377 HGB). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte, ohne dass für sie eine Untersuchungs- und Rügepflicht im vorstehenden Sinne besteht. Wir empfehlen Verbrauchern jedoch, offensichtliche Mängel zeitnah anzuzeigen, um die Abwicklung zu erleichtern. 

10. Gewährleistung 

Bei fristgerecht angezeigten Sachmängeln der gelieferten Ware kann der Käufer Nacherfüllung verlangen, d. h. Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Nacherfüllung ist erst dann fehlgeschlagen, wenn zwei Ersatzlieferungen mangelhaft gewesen sind. In diesem Fall – oder wenn wir die Nacherfüllung berechtigt verweigern – kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. 

Im Übrigen haften wir, ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für die leichtfahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in den Fällen leichtfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. 

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei (2) Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer (Käufer, die bei Vertragsabschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln) beträgt die Gewährleistungsfrist ein (1) Jahr ab Ablieferung. Nicht abdingbare gesetzliche Fristen bleiben unberührt: Insbesondere gelten im Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b BGB (z. B. bei Einbau der gelieferten Sache in ein Bauwerk oder bei Lieferantenregress) die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen längeren Fristen. Eine etwa von uns übernommene Garantie für die Beschaffenheit bestimmter Waren bleibt von dieser Regelung unberührt und kann gegebenenfalls weitergehende Ansprüche begründen. 

Gewährleistungsansprüche verjähren nicht erneut, wenn wir im Wege der Kulanz Nachbesserungsverhandlungen aufnehmen (§ 203 BGB). Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels unterliegen im Übrigen den in Ziffer 11 genannten Beschränkungen und Verjährungsfristen. 

Ist der Käufer Unternehmer, werden Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung von uns nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Kosten, die dadurch entstehen, dass der Käufer die Ware nach Lieferung an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht hat, tragen wir nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein- und Ausbaukosten für mangelhafte Waren übernehmen wir nur in den Fällen des § 439 Abs. 3 BGB bzw. wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. 

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die gelieferte Ware mit anderem Material vermengt, verarbeitet oder sonst verändert hat, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel hierdurch nicht verursacht wurde. 

11. Haftung 

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haften wir bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Bei einfach fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

Eine Haftung für mittelbare Schäden und reine Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall) ist ausgeschlossen. 

12. Eigentumsvorbehalt 

Wir liefern ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er alle Forderungen aus dem Vertragsverhältnis und der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat. Dies gilt auch, wenn einzelne Waren bezahlt wurden, jedoch noch offene Forderungen aus anderen Lieferungen bestehen. 

Ist der Käufer Unternehmer, darf er die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, sofern er mit seinem Abnehmer ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung vereinbart und die Forderung aus der Weiterveräußerung an uns abtritt. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen; wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, diese abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für uns einzuziehen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. 

Eine Verarbeitung oder Bearbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware, und wir nehmen diese Übertragung an. Der Käufer verwahrt die neuen Sachen unentgeltlich für uns. 

Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (etwa Zwangsvollstreckungen) uns unverzüglich mitzuteilen und dem Dritten unsere Eigentumsrechte offenzulegen. Etwaige Interventionskosten trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; darin liegt (sofern nicht Verbraucherrecht entgegensteht) kein Rücktritt vom Vertrag. 

13. Besondere Annahmebedingungen für Bodenmaterial 

Bei Anlieferungen von Bodenmaterial ist der Vertragspartner verpflichtet, uns vorab schriftlich und wahrheitsgemäß über Art, Herkunft und Zusammensetzung der gelieferten Stoffe zu unterrichten. Es wird ausschließlich Bodenmaterial angenommen, das unseren Annahmekriterien sowie den behördlichen Vorgaben entspricht. Diese werden in Anhang I näher beschrieben. Ab dem 24.07.2023 müssen Analysen den Anforderungen der neuen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz genügen (insb. §§ 6–8, gültig ab 01.08.2023). Die Grenzwerte hierfür sind in Anhang II zu finden. Der Vertragspartner sichert ausdrücklich zu, dass das von ihm angelieferte Material diesen Vorgaben und der deklarierten Bodenklasse entspricht. 

Ergibt eine Überprüfung, dass das durch den Vertragspartner gelieferte Material nicht unseren Annahmebedingungen oder nicht der vorherigen Deklaration entspricht, bleibt der Vertragspartner Eigentümer des Materials. Er muss solches Material auf eigene Kosten unverzüglich zurücknehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Über die gesamte angelieferte Menge ist uns ein Entsorgungsnachweis einer zugelassenen Deponie/Entsorgungsanlage vorzulegen. Alle hierfür anfallenden Kosten trägt das anliefernde Unternehmen. 

Die angelieferten Materialien gehen erst dann in unser Eigentum über, wenn die Annahmekriterien vollständig erfüllt sind und die Entladung an der vorgesehenen Kippstelle genehmigt wurde. Erfolgt die Anlieferung von nicht zugelassenem oder nicht genehmigtem Material, findet kein Eigentumsübergang statt – auch nicht nach Entladung – und der Vertragspartner bleibt Eigentümer. Dies gilt selbst dann, wenn der Verstoß erst festgestellt wird, nachdem der Lieferant die Kippstelle verlassen hat. 

Falsch deklariertes oder nicht zugelassenes Material muss der Vertragspartner auf eigene Kosten wieder abholen. Kommt er dem nicht unverzüglich nach, sind wir berechtigt, das Material auf Kosten des Vertragspartners entfernen und entsorgen zu lassen. Etwaige Mehrmengen, die durch das Ausbauen vermischter (chargenweise eingebauter) Materialien entstehen, hat der Vertragspartner vollständig zu tragen. Wenn das Material durch Stremmer Sand + Kies GmbH abgefahren wird, trägt die Kosten für die Entsorgung der Vertragspartner bzw. das bauausführende Unternehmen.  

Gleiches gilt für die Anlieferung unserer externen Kippstelle „Halde Lohberg“ sowie “Halde Bergkamen”. Für die Anlieferung gelten gesonderte Bedingungen, die hier (Halde Lohberg) und hier (Halde Bergkamen) zur Verfügung stehen.  

14. Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz und Außergeschäftsraumverträge) 

Die folgenden Bestimmungen zum Widerrufsrecht gelten nur für Käufer, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, und auch nur, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatz) oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande gekommen ist. 

Widerrufsbelehrung: 

Widerrufsrecht – Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware der Bestellung in Besitz genommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stremmer Sand + Kies GmbH, Raiffeisenstraße 24, 46244 Bottrop-Kirchhellen, E-Mail: info@stresan.de, Fax: +49 2045 9542-20) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden. 

Folgen des Widerrufs – Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme etwaiger Mehrkosten, die daraus resultieren, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang Ihres Widerrufs zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Bei nicht paketversandfähiger Ware (Speditionsware) schätzen wir die Rücksendekosten auf höchstens etwa 150 €. Sie müssen für einen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

Ausnahmen: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie als Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie nicht bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. 

Muster-Widerrufsformular: 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.) 

An:  

Stremmer Sand + Kies GmbH 

Raiffeisenstr. 24 

46244 Bottrop-Kirchhellen 

E-Mail: info@stresan.de  

Fax: +49 2045 9542-20,  

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren: … 

Bestellt am … / erhalten am … 

Name des/der Verbraucher(s): … 

Anschrift des/der Verbraucher(s): … 

Datum / Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier) 

(Ende der Widerrufsbelehrung) 

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens in Bottrop. Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Sitz zuständige Gericht. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verträgen mit Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU bleiben zwingende Bestimmungen des Verbraucherrechts des Aufenthaltslandes (insbesondere zu Widerruf und Gewährleistung) unberührt. 

16. Abtretung von Rechten 

Der Käufer darf Ansprüche oder Rechte aus diesem Vertrag nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte abtreten oder übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt. 

17. Salvatorische Klausel 

Sollte einzelne Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Vertragslücken. 

 

Stand dieser AGB: März 2026 

  

Unsere AGB zum Download

Herkunftsnachweis Verfüllmaterialien zum Download